Heute, am 2. März 2010, steht - endlich - eine schwere Entscheidung an, mit weitreichenden Folgen: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit des allgemein nur noch als "Vorratsdatenspeicherung" bezeichneten Gesetzes. Dabei stehen allerdings, wenigstens unterschwellig, gleich drei große Fragen zur Klärung an:
Die erste ist rein juristisch: Ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Ob oder ob nicht, mögen einschlägig Gebildete entscheiden. Für beide Positionen haben sich genug Fachleute gefunden, hier werde ich gut daran tun mich herauszuhalten.
Was aber sicher mit einfließt, ist die Frage nach den Menschen, die auf diese Daten Zugriff haben, und ob sie mit der sich daraus ergebenden Macht verantwortungsvoll umgehen können; auch bekannt als der Frage nach der Überwachung der Überwacher. Ich kann hier keinen Grund sehen, weshalb ich nicht besorgt sein sollte. Weil ich nicht erwarten kann, über den Zugriff auf meine Daten informiert zu werden; oder daß diese Daten problemlos über den gesamten Globus weiterverteilt werden. Daten, die meine Persönlichkeit widerspiegeln, Daten, für die ich mich nicht rechtfertigen möchte. Auch und gerade weil sie rührend harmlos sind - zumindest solange, bis jemand mit Gewalt böse Dinge herauslesen will.
Auf Verdacht aber noch ein Hinweis: Die gerne gehandelte Zahl von 181 rechtswidrigen Anfragen aus dem Berichtszeitraum 2009 sollte man besser nicht als Argument für übereifrige Ermittler anführen - sondern gegen Leute, die lieber freie Interpretationen aufschreiben als das Kleingedruckte zu lesen, wenn es in den Kram paßt. Ja, wenige Dinge tun mehr weh als Menschen, die das richtige(tm) wollen, es aber auf schrecklich und peinlich falsche Weise tun.
Die dritte Frage ist aber an die Gesellschaft gerichtet, in der leben: Wie soll sie in Zukunft aussehen? Denn das Wort "Vorratsdatenspeicherung" ist ja eine Verkürzung von Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation, und daß der Staat ihre Durchführung vorschreibt. Tatsächlich aber haben wir anlaßunabhängige Speicherung personenenbezogener Daten schon jetzt in allen Bereichen des Lebens, vorneweg durch die immer mehr um sich greifende Videoüberwachung, aber auch subtilere Dinge wie unseren Zahlungs- oder Postverkehr, und viele andere Dinge mehr. Deswegen verwende ich nicht gerne das Wort "Überwachungsstaat": Weniger, weil es unzutreffend wäre, im Gegenteil, technisch sind die Möglichkeiten dafür implementiert, es sind bis zur Aktivierung nur noch wenige politische und soziale Schutzwälle zu überwinden; viel mehr aber, weil er unzureichend ist. Richtiger ist die "Überwachungsgesellschaft". Überall wird aufgezeichnet, ausgewertet, bewertet. Ohne Rücksicht auf Privatsphäre, ohne daß, was eine vergangene Zeit in den Worten "Rücksicht" oder "Takt" beschrieb, nur begrenzt durch technische Möglichkeiten. Weil es wirtschaftlich einen Vorteil verspricht. Oder einfach, weil man es kann.
Nur wenn das Bundesverfassungsgericht sich dazu entschließen kann, die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation vollständig abzulehnen, nur dann existiert eine moralische Rechtfertigung, dieses Verhalten auch für andere Bereiche zu hinterfragen, und deren Beschränkung anzugehen. Bei jeder anderen Entscheidung aber wird der Zweck die Mittel heiligen, und wenn die Mittel existieren, werden sie auch für andere, bei weitem nicht so gravierende Dinge verwendet werden. Es mag dann im Einzelfall nicht zulässig oder auch nur strittig sein, das wird aber wenig Grund zum Zögern bleiben, falls überhaupt deswegen eine Beschwerde erhoben wird.
Ob also sich das Gericht zu diesem harten Schritt entschließen kann, gegen viele geheuchelte und einige berechtigen Begründungen? Nötig wäre es, denn Vorratsdatenspeicherung steht senkrecht auf dem wesentlichen Prinzip von Datenschutz: Der Vermeidung, oder wenigstens der Sparsamkeit. Allerdings bin ich sehr skeptisch und erwarte einen Spruch, mit dem dann alle unzufrieden sind: Dann wird der bestehende provisorische Zustand im Wesentlichen festgeschrieben, Speicherung ist im Grundsatz erlaubt, Zugriff - in der Theorie - nur bei wenigen, schweren Straftaten zulässig. Für die Beschwerdeführer wäre das eine klare Niederlage; für die Provider bedeutet es, daß sie auf eigene Rechnung die Infrastruktur aufbauen und betreiben müssen, auch wenn sie praktisch nie in Anspruch genommen wird; aber es gibt dennoch keine Zugriffsmöglichkeiten für zivilrechtliche Forderungen, insbesondere der sogenannten Rechteverwerter. Nur den Politikern ist es egal, die werden bei jedem Urteil anschließend versichern, daß es genau auf ihrer Linie läge und das immer schon getan hat.
Dieses Thema ist sehr heiß und hat den politischen Diskurs der letzten Jahre massiv geprägt. Leider sind darüber auch Freundschaften in die Brüche gegangen. Das ist schade, aber wenn sich einzelne Menschen nicht nur kompromißlos positionieren, sondern auch noch bei jeder Diskussion spürbar aggressiv werden und nicht auch nur bereit sind, eine von Zweifeln und Ängsten getragene andere Meinung anzuhören, dann ist das nicht mehr mein Problem.
Kommentare
Tue, 20.12.2011 11:17
Ich denke auch, man schwätzt z uweilen viel, wenn der Tag lan g ist und kann nicht alles ums etzen. Frage ist, sch [...]
Tue, 20.12.2011 01:02
An ihren Früchten werdet ihr s ie erkennen.
Mon, 19.12.2011 23:54
Überlebender von Cighid?
Mon, 19.12.2011 14:59
Hört sich nach meiner Kindheit an.
Thu, 27.10.2011 21:37
Die Realitäten in .de sind seh r schön zusammengefasst. Es i st nach wie vor nicht gewünsch t, daß Mütter arbeiten. [...]
Mon, 25.07.2011 21:03
Du kriegst, wenn du ein Kind b ekommst, einen riesigen Ordner voll mit Papier. Es wuerde re ichen, wenn man den Elte [...]
Wed, 04.05.2011 18:40
Nur der Vollständigkeit halber : Was zu seinem Tod geführt ha t, habe ich bewußt ausgelassen . Denn es ist letztlich [...]
Wed, 04.05.2011 09:01
Ich kann mich auch nich "freue n". Wollte eigentlich auch noc h dazu bloggen. Militärische A ktionen auf fremden Hohe [...]
Tue, 03.05.2011 22:45
Ich sehe es genauso wie du.
Tue, 03.05.2011 20:01
http://www.lawblog.de/index.ph p/archives/2011/05/02/den-sche in-des-anstandes-wahren/ Du bist nicht allein
Wed, 23.02.2011 10:39
Och, man[1] erzählte mir, daß schon so manche Doktorarbeit g elesen wurde, indem sie vier W ochen lang auf einem Sch [...]
Wed, 23.02.2011 09:04
...und ich frag mich immer noc h ob die Prüfer die Arbeit übe rhaupt gelesen haben.
Wed, 02.02.2011 19:51
Ja, latürnich. Aber spätestens seit "wag the dog" bin ich in Medienkritik hinreichend gesc hult, um Objektivität be [...]
Tue, 01.02.2011 19:23
Sorry, aber das ist wirklich e infach
Thu, 06.01.2011 17:36
Da kann man jetzt rumjammern w ie man will - mit FORMALIEN ka nn man jeden festhalten, bis e r schwarz wird. Warum, z [...]